Mitgliedschaft
Mitglied kann grundsätzlich jede juristische und natürliche muslimische Person aus den Mitgliedsvereinen oder allgemein aus dem Kreis Mettmann werden, die den Angelegenheiten Kreis Mettmanner Muslime mit entsprechender konstruktiver Kritik und Zivilcourage begegnet und die verabschiedeten Regularien und Zielsetzungen akzeptiert. Hierbei ist ein „Antrag auf Mitgliedschaft“ beim Vorstand des KMM einzureichen. Der Vorstand entscheidet dann über die Annahme des Antrages und informiert die Mitglieder des KMM über die mögliche Aufnahme.
Die Mitgliedschaft im KMM ist – im Falle von Vereinen – durch den entsprechenden Vereinsvorstand zu beantragen.
Die Beendigung der Mitgliedschaft wird durch den betroffenen Verein bzw. die betroffene natürliche Person schriftlich gegenüber dem KMM-Vorstand erklärt. Sie ist ohne Wartezeiten sofort wirksam.
